Gewalt gegen Kinder

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ 
Paragraph 1631, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)




Wer Kinder in irgendeiner Form vergewaltigt,
demütigt, misshandelt, erniedrigt, benutzt,
ist kein „Perverser“, sondern ein Gewalttäter.
Ein Gewalttäter mit enormer krimineller Energie.

Mir erscheint diese sprachliche Differenzierung notwendig um den strafrechtlichen Tatbestand eindeutiger hervorzuheben.

In Deutschland werden u.a. folgende Gewaltdelikte in der Polizeilichen Kriminalstatistik unter dem Begriff Gewaltkriminalität zusammengefasst: Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), gefährliche und schwere Körperverletzung (§ 224, § 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung (§ 177, § 178 StGB).

Aus Sicht der Kinder geht es immer um Machtausübung und Gewalt.
Hören wir endlich auf es zu beschönigen oder mit Begrifflichkeiten weichzuspülen.

*Anmerkung
Den Körper zu verletzten ohne die Seele zu beschädigen erscheint mir unmöglich. Die Seele zu verletzen ohne den Körper zu beschädigen erscheint mir ebenso unmöglich. Körperverletzung umfasst in meiner Welt die Einheit von Körper und Seele.

Heidrun Müller

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Missbrauch in der katholischen Kirche

Holt Euch die Archive!

Heinrich Schmitz     6. Oktober 2018

Die Studie über den sexuellen Missbrauch in der Katholischen Kirche brachte schon einiges ans Licht. Das darf aber nicht das Ende, sondern es muss der Anfang staatlicher Ermittlungen sein.

Im Zeitraum von 1946 bis 2014 ermittelte die Studie 3677 überwiegend männliche Minderjährige als Opfer sexueller Vergehen durch Kleriker. 1670 von diesen werden der Taten beschuldigt.

Dabei konnten die Wissenschaftler nicht einmal wirklich wissenschaftlich arbeiten, weil ihnen der direkte Zugang zu den Archiven verwehrt war. Ihre Informationen bekamen sie lediglich indirekt über die Beantwortung von Fragebögen. Gut möglich, dass in den Archiven der Gemeinden und Bistümer noch weitere Sauereien zu finden wären.

Keine Immunität

Ganz erstaunlich und auch nicht nachvollziehbar ist die Tatsache, dass es bisher noch keine Großrazzia der Staatsanwaltschaften gegeben hat. Manch einer vermutet, die Kirche sei aufgrund von Kirchenrecht berechtigt, diese Straftaten selbst – sozusagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit – aufzuklären. Aber das stimmt nicht. Das staatliche Strafrecht gilt ohne Wenn und Aber auch für die Kirche und deren „Würdenträger“. Kirchen genießen keine Immunität.

Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht des sexuellen Missbrauchs sowie der organisierten Strafvereitelung gibt es bereits durch die Studie. Bei einem Anfangsverdacht hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufzunehmen. So steht das in § 152 Abs. 2 StPO.

2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.

Ein auf konkreten Tatsachen beruhender Anfangsverdacht als Voraussetzung für die strafprozessualen Maßnahmen liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 08.03.2004 – 2 BvR 27/04) dann vor, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat gegeben ist.

Nun mag man den Begriff der »kriminalistischen Erfahrungssätze« kritisch sehen, es dürfte allerdings schon Erfahrung entsprechen, dass dann, wenn den Wissenschaftlern aus den Archiven Angaben zu diesen Straftaten gemacht wurden, in diesen Archiven auch deutliche Hinweise auf entsprechende, schwerste Straftaten zu finden sind.

Im Falle des Autoherstellers VW kam es zu mehreren Durchsuchungen im Zusammenhang mit der Manipulation von Abgaswerten, warum kam es nicht zu massenhaften Durchsuchungen der Kirchenarchive?

Der Einwand der Justizministerin Kristina Barley in einem Interview mit der Zeit

Man braucht etwas Greifbares. Wenn die Ermittler einen Anhaltspunkt haben, dann müssen sie sogar die Öffnung von Archiven, die Herausgabe von Unterlagen verlangen, dann können sie auch Durchsuchungsbeschlüsse erwirken. Und die Kirche kann sich nicht verweigern. Es gibt keine Geheimarchive im Rechtsstaat.

erweckt den Eindruck, es gebe nichts Greifbares. Was brauchen denn die Staatsanwaltschaften mehr Greifbares, als die von der Kirche selbst in Auftrag gegebene Studie, die den massenhaften Missbrauch bereits belegt?

Sicherstellen

Nun gilt es doch nur noch, sich die Akten zu verschaffen, bevor sie dem Schredder zum Opfer fallen oder versehentlich in der Altpapiersammlung der Messdiener verschwinden. Dass es bereits zu einer großzügigen Vernichtung von Material gekommen sein muss, hat die Studie ebenfalls ergeben. Warum lässt man also das Material in Täterhand oder jedenfalls in einem Umfeld, in dem die Strafvereitelung als barmherziges Werk zu gelten scheint?

Nach Angaben der Wissenschaftler gibt es keinen Anlass zu der Annahme,

dass es sich beim sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker der katholischen Kirche um eine in der Vergangenheit abgeschlossene und mittlerweile überwundene Thematik handelt.

Stellen Sie sich mal ein Hotel vor, in dem seit Jahren Kinder missbraucht wurden und wo anzunehmen ist, dass dies immer noch der Fall ist; würde die Polizei da nicht vom Dach bis in den Keller alles auf den Kopf stellen, um belastendes Material zu finden?

Ich bin kein Freund von Verschwörungstheorien, aber hier kann ich mir nicht vorstellen, dass die Tatsache, dass es noch immer keine Razzien gegeben hat, wirklich mit einem zu wenig greifbaren Anfangsverdacht zu tun haben kann. In Chile ist so etwas ja auch möglich.

Es scheinen hier unausgesprochene Tabus und Berührungsängste der Ermittlungsbehörden gegenüber einer seit 2000 Jahren weltweit aktiven Organisation zu bestehen, die einfach nicht nachvollziehbar sind. Es reicht mir nicht, wenn die deutschen Bischöfe sich gegenüber der Öffentlichkeit „tief erschüttert und betroffen“ zeigen und es reicht auch nicht, wenn der Kirche die Aufklärung selbst überlassen wird.

Im Rahmen der Studie wurden 38.000 Personal- und Handakten aus 27 deutschen Diözesen untersucht und ausgewertet. Angezeigt wurde nur ein verschwindend geringer Anteil der Täter. Selbst die, die sich nur einem kirchenrechtlichen Verfahren stellen mussten, erhielten eher lächerliche Sanktionen und wurden häufig einfach in andere Gemeinden versetzt, ohne dass diese auch nur etwas davon erfuhren, wer ihnen da in den Beichtstuhl gesetzt wurde.

Ich bin selbst Katholik, war Messdiener und Gruppenleiter und könnte mich übergeben über das, was da in meiner Kirche abgelaufen ist und weiter läuft. Gerade eine Institution, die sich als „Una sancta“, also als die eine heilige Kirche bezeichnet, kann doch nicht ernsthaft solche Menschenrechtsverletzungen zulassen, vertuschen und damit die Straftäter vor einer gerechten Strafe schützen. Ich kann jeden verstehen, der wegen dieser unsäglichen Sauerei aus der Kirche ausgetreten ist. Und das waren nicht nur Menschen, die plötzlich nicht mehr an Gott glauben, ganz im Gegenteil. Lasst Euch nicht einreden, Ihr wäret nun von Gott verlassen, nur weil ihr dem versauten Bodenpersonal den Rücken gekehrt und ihm Eure Steuern entzogen habt. Ich kann Euch gut verstehen. Als gläubiger Mensch, der von Humanisten eh als Vollidiot angesehen wird, stelle ich mir vor, wie Jesus diesen Drecksladen mit heiligem Zorn zerlegt hätte. Hätte er den Bischöfen, die die Missbraucher gedeckt haben, nicht ihre bunten Klamotten vom Leib gerissen und die Scheinheiligen zum Teufel gejagt?

Hätte er nicht gesagt

Es steht geschrieben (Jesaja 56,7): »Mein Haus soll ein Bethaus sein«; ihr aber habt es zur Räuberhöhle gemacht.“?

Mag sein, dass er den Tätern gegenüber Barmherzigkeit gezeigt hätte, aber mit Sicherheit erst, nachdem sie ihrer gerechten staatlichen Strafe zugeführt worden wären und ihre Sünden aufrichtig bereut hätten. Nun gut, ich träume hier etwas. Jesus war noch nicht wieder da und wann er endlich kommt, steht in den Sternen.

Ich bin aber nicht nur Katholik, sondern als Anwalt auch ein sogenanntes Organ der Rechtspflege. Und als solches erlebe ich tagtäglich, mit welch gewaltiger Macht unser Justizapparat auftreten kann, wenn er denn will. Da wird mal eben eine Hausdurchsuchung bei einer mehrköpfigen Familie durchgeführt und sämtliche Telekommunikationsgeräte von Vater, Mutter und Kindern werden beschlagnahmt, weil angeblich von einem dieser Geräte ein halbes Jahr zuvor ein beleidigender Facebookpost abgesetzt worden sein soll. Da werden Betriebe durchsucht, weil der Verdacht besteht, dass jemand nicht den vollen Mindestlohn erhält, weil die Putzfrau tatsächlich 4 und nicht nur 3 Stunden gearbeitet hat. Alles rechtlich in Ordnung. Aber dann sieht man eben auch Nazis durch die Straßen marschieren, die Hitlergrüße zeigen und „Juden ins Gas“ brüllen, ohne dass sie dabei von der umher stehenden Staatsgewalt belästigt werden. Und man sieht harmlose Demonstrantinnen, die im Hambacher Forst wie ein Rollbraten zusammengeschnürt werden, um einem Großkonzern die Rodung eines uralten Waldes zu ermöglichen.

Rollkommando

Was man nie sieht, ist wie ein Rollkommando eine Kirchenverwaltung in den frühen Morgenstunden umstellt und kistenweise Akten herausschleppt und Sexualverbecher in Handschellen abführt. Im ein oder anderen Pfarrhaus dürfte man auch auf Kinderpornos stoßen, jede Wette.

Ich will mir in der heiligen Messe nicht vorstellen müssen, dass der Priester mir den Leib Christi gibt, während er an den Leib des Ministranten denkt, den er vor der Messe in der Sakristei noch mit seinen Wichsgriffeln befingert hat. Ich will mir auch nicht vorstellen, dass Kommunionkinder in die Finger von pädosexuellen Straftätern geraten oder zu Priestern in den Beichtstuhl steigen müssen, die sie intensiv nach ihrer Fleischeslust befragen. Würde ein beliebiger anderer Bürger so etwas machen, wären Sie doch auch umgehend bei der Polizei, oder?

Mein Großvater, ein frommer Mann, sagte einmal über die Jesuiten, deren Ordenskürzel SJ ist, diese Buchstaben stünden für „schläächte Jonge“, also schlechte Jungen. Da mag er bei einigen Recht gehabt haben.

Ich verlange, als Katholik, als Anwalt, als Vater und als ganz gewöhnlicher Bürger, dass die Ermittlungsbehörden sich nicht davor drücken, bei der Kirche ihre Arbeit zu machen. Dass sie jetzt offensiv an die Ermittlungsarbeit gehen. Dass sie Hausdurchsuchungen auch in Kirchen durchführen, Material beschlagnahmen und die Täter anklagen.

Von der Kirche erwarte ich mehr als fromme Sprüche und scheinheilige Entschuldigungen. Sie muss umfänglich mit den Ermittlungsbehörden kooperieren, für restlose Aufklärung sorgen, den Opfern anständige finanzielle Entschädigungen bezahlen und darüber nachdenken, wieviel diese Häufung von übelsten Sexualdelikten mit der Sexualmoral der Kirche zu tun hat. Ich verlange, dass die Kirche sich ehrlich macht und bekennt, dass der Zölibat nicht jedermanns Sache ist und die, die mit der unterdrückten Sexualität ihre Probleme haben, gleichwohl ihr Priesteramt nicht verlieren müssen oder halt andere Positionen in der Kirche erhalten und nicht wie z.B. Pfarrer Hartmann aus Bamberg wie ein toller Hund vom Hof gejagt werden.


Wenn sie das nicht ziemlich zügig hinbekommt, wird sie den bereits zu Recht verlorenen Anspruch, als moralische Instanz zu gelten und Einfluss auf das Leben der Gläubigen zu haben, nicht mehr zurückbekommen. Eine anständige moralische Insolvenz wäre Voraussetzung für eine neue Glaubwürdigkeit. Sonst wird sie nach 2000 Jahren als Institution erledigt sein. Meinetwegen können sie auch zusätzlich dafür beten. Und das wäre dann auch gut so.
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Kinder haben Recht auf gewaltfreie Erziehung

Autor: JuraForum.de-Redaktion, verfasst am 22.08.2016

Manche Eltern glauben, dass zumindest ein „kleiner Klaps“ erlaubt ist, wenn sich ihre Kinder danebenbenehmen. Doch stimmt das wirklich? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Prügelstrafe: Dürfen Eltern ihre Kinder schlagen

Eltern haben es manchmal nicht leicht mit ihrem Nachwuchs. Dies gilt besonders dann, wenn sie von Mitmenschen darauf hingewiesen werden, dass die Anwendung der Prügelstrafe angeblich „noch keinem Kind geschadet“ hat.

Doch wenn Eltern glauben, dass ihnen deshalb ein Recht auf „angemessene Züchtigung“ bei ihren Kindern zugesteht, dann irren sie gewaltig.

Kinder haben Recht auf gewaltfreie Erziehung

Seit dem Jahr 2000 dürfen Eltern ihre Kinder nicht mehr schlagen. Dies hat der Gesetzgeber in der Vorschrift von § 1631 Abs. 2 BGB klargestellt. Hierin heißt es wörtlich: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Diese Vorschrift bezieht sich übrigens nicht nur auf die Prügelstrafe in Form der körperlichen Züchtigung. Auch eine Ohrfeige und ein kleiner Klaps auf den Po zu erzieherischen Zwecken sind verboten. Daneben untersagt diese Vorschrift auch andere Formen der Gewalt. Hierunter fällt etwa eine entwürdigende Behandlung des Kindes. Diese kommt etwa dran in Betracht, wenn Eltern ihr Kind bewusst zu Hause oder in der Schule erniedrigen.

Schlagende Eltern machen sich strafbar

Wenn Eltern ihre Kinder schlagen, können sie sich strafbar gemacht haben. Hier kommt zunächst einmal eine Bestrafung wegen vorsätzlicher Körperverletzung nach § 223 StGB in Betracht. Dies gilt bereits bei einer Ohrfeige oder einem Klaps und erst recht, wenn Kinder mit der flachen Hand verprügelt werden. Eltern können sich heutzutage nicht mehr auf ihr „Züchtigungsrecht“ als Gewohnheitsrecht berufen. Dieses wurde nur früher als Rechtfertigungsgrund anerkannt. Aufgrund der Vorschrift des § 1631 BGB ist dieses Gewohnheitsrecht jedoch auch im Strafrecht außer Kraft gesetzt worden. Eltern müssen hier mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Wenn Eltern dabei besonders massiv vorgehen - und ihre Kinder womöglich noch mit dem Gürtel verprügeln oder Verbrennungen an der Herdplatte zufügen, kommt eine Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB in Betracht. Insbesondere die zuletzt genannten Beispiele sind als „rohe Misshandlung“ im Sinne dieser Vorschrift anzusehen.

In einem solchen Fall müssen sich schlagende Eltern zu Recht auf einen Aufenthalt im Gefängnis einstellen. Denn das Gesetz sieht hier als Sanktion ausschließlich die Verhängung von Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 10 Jahren vor. Sofern dem Kind hierdurch die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder sogar des Todes droht, müssen sie mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren rechnen. Sie kommen lediglich dann etwas günstiger weg, wenn das Gericht von einem minder schweren Fall ausgeht. Aber das ist in der Regel nicht der Fall, um Eltern vor derartigen Erziehungsmethoden genügend abzuschrecken.

Gleichzeitig kommt hier das Vorliegen einer gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB in Betracht. Diese liegt etwa dann vor, wenn eine körperliche Misshandlung mittels einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug begangen wird. Hier müssen Eltern normalerweise mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.

Strafbarkeit wegen entwürdigender Behandlung ihrer Kinder

Eine Strafbarkeit der Eltern kommt unter Umständen auch dann infrage, wenn sie zu anderen entwürdigenden Erziehungsmethoden greifen, wie stundenlangem Einsperren oder gar Essen vorenthalten.

Bedenklich sind aber auch verbale Entgleisungen. Solche liegen etwa dann vor, wenn Eltern ihr Kind gelegentlich als „dumme Sau“ bezeichnen, weil es sich ungeschickt angestellt hat. Hierin liegt eine Beleidigung gem. § 185 StGB. Vor allem Eltern, die ihr Kind öfter so beschimpfen, sollten sich darüber Gedanken machen, dass sie ihrem Kind damit schnell schwere psychische Verletzungen zufügen, so dass es kein eigenes Selbstvertrauen entwickeln kann.

Auch das nichtschlagende Elternteil kann sich strafbar machen

Wenn ein Elternteil die Prügelstrafe anwendet, kann sich übrigens auch das andere Elternteil strafbar machen. Das gilt vor allem, wenn es selbst bei schweren Misshandlungen nicht eingreift und diese möglicherweise sogar für richtig erachtet. Hier kommt je nach Situation eventuell eine Bestrafung als Mittäter, wegen Beihilfe oder Anstiftung - etwa bezüglich einer Misshandlung von Schutzbefohlenen - in Betracht. Eine Beihilfe kommt etwa dann infrage, wenn etwa die Mutter das Kind festhält und der Vater die Prügelstrafe „vollstreckt“. Im Übrigen kommt eventuell auch eine Bestrafung des passiven Elternteils wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323 c StGB infrage.

Eventuell Entziehung des elterlichen Sorgerechtes möglich

Wenn Eltern ihre Kinder schlagen, kann eventuell auch das Familiengericht eingreifen. Das setzt voraus, dass dadurch das Wohl des Kindes gefährdet wird. Dies kann etwa dazu führen, dass den Eltern im schlimmsten Fall ihr Sorgerecht entzogen wird. Rechtsgrundlage hierfür ist die Vorschrift von § 1666 BGB.

Fazit:

Eltern sollten daher ihre Kinder nicht schlagen. Dies bedeutet keinesfalls, dass Eltern bei ihnen alles durchgehen und einen laissez-faire Erziehungsstil praktizieren sollen. So etwa wäre im Hinblick auf die Entwicklung ihrer Kinder sogar bedenklich. Wichtig ist vielmehr, dass Kindern in vernünftigem Maße Grenzen gesetzt und Wertvorstellungen vermittelt werden. Hierbei können und sollten Eltern auch konsequent sein und dürfen ihr Kind notfalls mit energischen Worten zurechtweisen.

Autor: Harald Büring (Juraforum.de)

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„130 Kinder getötet, 52 Tötungsversuche, 3900 Kinder körperlich misshandelt, sexuelle Gewalt gegen 14.000. Alles im Jahr 2015. Und das sind nur die offiziellen Zahlen.“

„Oh Gott, Krieg ist so furchtbar!“

„Nein, du Dummkopf, das sind die Zahlen aus Deutschland!“

Heidrun Müller


In Deutschland sind im vergangenen Jahr 130 Kinder getötet worden, also durchschnittlich fast drei pro Woche.

Vier von fünf Opfern (81 Prozent) waren zum Zeitpunkt ihres gewaltsamen Todes jünger als sechs Jahre, sehr oft sogar unter zwei Jahre alt. Hinzu kamen 52 Tötungsversuche, wie aus der am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik zu kindlichen Gewaltopfern hervorgeht.

Die Zahl körperlicher Misshandlungen von Kindern sank zwar im Vergleich zu 2014 um sechs Prozent, aber es waren immer noch mehr als 3.900 Kinder davon betroffen.
Auch bei der sexuellen Gewalt gegen Kinder wurde 2015 ein geringfügiger Rückgang von 3,24 Prozent auf knapp 14.000 Fälle verzeichnet. Das waren 38 betroffene Kinder pro Tag, wie der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, sagte.


Es gibt ein Schweigen, das lügt, verletzt und tötet.

Emotionaler Missbrauch durch die Eltern gräbt sich tief in die eigene Seele ein und lässt sich nur schwer entwirren. Manche Menschen tragen diese Bürde ihr ganzes Leben lang mit sich herum, wiederholen die selbstverletzenden Muster in eigenen Partnerschaften und geben diese in vielen Fällen an ihre eigenen Kinder weiter.

Emotionaler Missbrauch hat oft ein scheinbar fürsorgliches, liebevolles Gesicht. Versteckt sich hinter einem „Ich tue doch alles für dich.“ und „Ich will doch nur dein Bestes!“. Und doch steckt dahinter immer auch die unausgesprochene Botschaft: „Sei dankbar!“, „Sei brav!“ und „Sei so, wie ich es will und brauche!“. Ansonsten droht Liebesentzug, Bestrafung und immer der Tod des kindlichen Ichs.

Kinder verwickeln sich, weil sie es nicht anders können und gelernt haben, oft in Schuld und Scham. Sie reagieren mit vorauseilendem Gehorsam, doch in ihnen gärt ein nebliges Wissen um die ihnen zugefügten Ungerechtigkeiten. Es zerreißt sie innerlich und schreddert jeden kleinsten Funken von Selbstgewissheit.

Die eigenen Bauchgefühle werden zum inneren Feind.

Das Leichentuch über allem aber ist das Schweigen. Das Schweigen der Umwelt, das Schweigen der Täter, das Schweigen im Inneren.

Bindungsunfähigkeit, Nähe – Distanz Problematiken, Abhängigkeitsverhältnisse, mangelndes Selbstbewusstsein, selbstverletzendes Verhalten sind nur einige der möglichen Folgen.

Die natürliche Reaktion auf emotionalen Missbrauch wäre der Zorn. Doch der ist verboten: Durch die Eltern, das soziale Umfeld und später durch sich selbst. Es bleiben die Angst, die Scham und das Schuldgefühl und weben ein festes Netz um jedes mögliche „Nein“, um jeden Gedanken an Unabhängigkeit, um jeden Schritt in das eigene, selbstbestimmte Leben.


Wir können die Vergangenheit nicht ändern. Aber wir können gemeinsam das Schweigen durchbrechen und als Erwachsene dem Schmerz, der Traurigkeit und dem Zorn des Kindes einen sicheren Raum und eine Stimme geben.

Heidrun Müller


Sexuelle Gewalt

"Wenn überhaupt, so habe er in einem Zustand der "Sexsomnie" gehandelt, sagte er. Also unbewusst, schlafwandlerisch, ohne Kontrolle über sich selbst."

UND! Sie kommen damit durch!

Da geht kein Aufschrei durchs Volk, da guckt man weg, da dreht man das Köpfchen zur Seite, da bläst man Blässchen ins Bierglas, da wechselt man ganz schnell das Thema. Da ist man ohne Scham und unverhohlen ein feiges Arschloch. Warum? Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Weil man drüber nachdenken müßte, dass das ein Faß ohne Boden sein könnte, weil es Kreise bis in die eigenen Kreise ziehen könnte, weil man Eier in der Hose haben müßte um aufzustehen. Weil es ja nur Kinder sind.

Den Eimer gibt es gar nicht, in den ich kotzen könnte. Ich will nämlich gar nicht kotzen. Danach ginge es mir nämlich besser und ich will nicht, dass es mir besser geht. Meine Übelkeit soll explodieren und alle anstecken. Damit endlich was passiert in diesem Land und Kinder ohne Angst und Schrecken aufwachsen können.


Und nein, es ist nicht nur das kirchliche Umfeld. Keine Illusionen machen. Es geht tief, ganz tief bis in die privatesten Bereiche.


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Da gibt es nichts zu besprechen, zu diskutieren oder gar abzuwägen:

Es gibt keinen "gewaltfreien und einvernehmlichen" Sex zwischen Erwachsenen und Kindern.

Kurzfassung ->

Jedwede Form von Sexualität kann nur dann einvernehmlich sein, wenn alle Beteiligten mit den gleichen Wörtern und Gesten das Gleiche in ihrer inneren Vorstellungswelt verbinden können bzw. wenn es zumindest einen minimalen Konsensen über die Bedeutung und Folgen des jeweiligen gewollten gemeinsamen Tuns gibt.  Das ist bei zwei Erwachsenen schon nicht ganz einfach, geht manchmal ganz schön in die Hose und bedarf in vielen Situationen schon intensiverer Kommunikation. Kindliche Sexualität ist jedoch Universen entfernt von einer erwachsenen Sexualität. Da kann es kein Einvernehmen geben, weil es keine Begrifflichkeiten gibt, die sich auf identische oder sich auch nur annähernden innere Bilder, Vorstellungen, Erfahrungen, Assoziationen beziehen könnten.

In einer wie auch immer gearteten Beziehung zwischen einem Erwachsenen und einem Kind gibt es ohne Ausnahmen ein nicht wegzudiskutierendes Machtgefälle und ganz konkrete Abhängigkeiten. Auch wenn diese im realen Zusammenleben nicht permanent im Vordergrund stehen, so weiß der Erwachsene, vor allem aber auch das Kind darum. Deshalb beinhaltet Sexualität zwischen einem Erwachsenen und einem Kind immer! Aspekte von Machtmissbrauch, Gewalt und Erpressung.

Punkt.

Heidrun Müller



 "Wenn du nicht spurst, weißt du, was passiert"

Misshandelte Kinder halten viele für ein Randgruppenproblem sozial schwacher Familien. Dabei misshandeln auch Akademiker ihre Kinder – nur verstehen sie es besser, die Gewalt zu vertuschen.

Von Anette Dowideit

Die Welt vom 08.03.2015

Akademiker achten bei den Misshandlungen ihrer Kinder häufig darauf, dass man ihnen die Gewalt nicht nachweisen kann
Die Metzners* sind eine von diesen Berliner Szenefamilien. Sie, Sarah, Mitte 20, macht Karriere in einer Kunstagentur und jettet um die Welt, um bei Vernissagen in Hongkong und New York Künstler und Galeristen zu treffen. Er, Kaspar, arbeitet in der Atelierwohnung der beiden im Prenzlauer Berg an seinen Skulpturen, während er auf das Wunschkind aufpasst. Sophie, neun Monate alt, bekommt nur selbst gekochten Brei, diesen Anspruch haben die Metzners.

Die Idylle endet, als Baby Sophie per Rettungswagen ins Krankenhaus kommt. Reglos, blaue Lippen. Der diensthabende Arzt diagnostiziert ein "akutes Abdomen", die Bauchdecke ist wie eine Trommel gespannt. Bei der Not-OP zeigt sich, dass der Darm des Babys eingerissen ist. Die hinzugezogenen Gerichtsmediziner stellen fest, dass jemand Sophie mit der Faust oder einem stumpfen Gegenstand mehrfach heftig in den Bauch geschlagen haben muss. Die Eltern, ein sympathisches junges Paar, sagen, sie seien ebenso ratlos wie die Ärzte. Der Fall geht ans Landeskriminalamt.

Nach dreistündiger Vernehmung bricht Kaspar Metzner zusammen. "Ich war frustriert, weil sie schon wieder nicht frühstücken wollte. Ich hatte ihr den Obstbrei gemacht, und sie hat den Teller runtergeschmissen. So ging das seit Tagen", sagt er. Zehnmal, sagt er, habe er sein Baby an diesem Tag mit voller Kraft in den Bauch geboxt. Sophie, deren Fall die beiden Rechtsmediziner Michael Tsokos und Saskia Etzold in ihrem Buch "Deutschland misshandelt seine Kinder" protokollierten, überlebte den Angriff nur, weil sie schnell genug operiert wurde.

Drei Kinder sterben pro Woche an Misshandlungen

Jede Woche sterben laut polizeilicher Kriminalstatistik in Deutschland im Schnitt drei Kinder an Misshandlungen. Mehr als 3500 wurden 2013 so schwer geschädigt, dass die Polizei einschreiten musste. Das, sagen Soziologen und Mediziner, sei nur die sichtbare Spitze eines Eisbergs: Fast jedes vierte Kind wird laut einer 2013 veröffentlichten Studie der Universität Bielefeld manchmal oder regelmäßig von seinen Eltern geschlagen, wobei in dieser Statistik Ohrfeigen ebenso erfasst sind wie heftige Misshandlungen. Gesetzlich verboten ist beides, schon seit dem Jahr 2000.

Verprügelte, misshandelte Kinder gelten in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem als Randgruppenproblem – etwas, das ausschließlich in sozial schwachen Familien und Brennpunktvierteln vorkommt. Zu Unrecht, sagt Rainer Becker, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe in Berlin und Polizeidirektor: "Polizeilich werden zwar mehr Fälle aus sogenannten bildungsfernen Schichten bekannt. Doch nach allem, was Soziologen ermitteln konnten, finden die weniger drastischen Fälle, die alltägliche Gewalt gegen Kinder, unabhängig von Bildung und Einkommen statt."

Laut der Bielefelder Studie, die von Bayer Health Care in Auftrag gegeben wurde, sagten fast sieben Prozent der Kinder, die in sozial durchschnittlich gestellten Familien aufwachsen, sie seien von Erwachsenen schon so heftig geschlagen worden, dass sie blaue Flecken davon bekamen. Wo die Grenze verläuft zwischen einem einmaligen Ausraster der Eltern aus Überforderung und geplanter Misshandlung, damit tun Fachleute sich jedoch extrem schwer.

Wenn Überforderung in Gewalt umschlägt

Die Klausens* aus Berlin haben selbst erfahren, wie schnell man auch als reflektiertes, gebildetes Elternpaar in eine solche Gewaltspirale rutschen kann. Vater Maik, Ingenieur und beruflich erfolgreich, ist unter der Woche fast nie zu Hause. Für Mutter Mareike, Bürokauffrau, fühlt es sich oft so an, als sei sie alleinerziehend, sagt sie. Sie muss ihren Sohn Mirko, sechs, Einzelkind, alleine wecken, muss ihn dazu bringen, sich rechtzeitig anzuziehen, zu frühstücken, die Zähne zu putzen – und dann auch noch sich selbst fertig machen, um rechtzeitig im Büro zu sein.

Seit Mirko in die Schule geht, ist der Zeitdruck für Mareike Klausen noch höher geworden. Und Mirko ist zudem ein extrem verträumtes Kind, das oft trödelt und sie damit zur Weißglut treibt. So zumindest hat Klausen ihre Geschichte der Beraterin in der Berliner Beratungsstelle des Kinderschutzbundes erzählt, bei der sie vor ein paar Monaten Hilfe suchte. Die Wut in ihr sei in den letzten Monaten einfach immer heftiger geworden, erzählte sie, auf dieses Kind, das immer trödele und ihr damit den aufwendig ausgeklügelten Zeitplan kaputtmachte.

Anfangs packte sie Mirko noch heftig an den Schultern, um ihn anzutreiben. Irgendwann kamen Ohrfeigen dazu oder Schläge auf den Po, die Arme, wo immer sie ihn gerade erwischte, wenn die Wut sie wieder übermannte. Natürlich hatte das Folgen. Mirkos Lehrerin sagte, es sei doch nicht normal, dass ein Sechsjähriger am frühen Morgen schon so einen Zorn in sich habe – den er dann wiederum an anderen Kindern auslasse.

Typisch macht den Fall vor allem eines, sagt Kinderschutzberaterin Sabine Bresche, die mit der Familie arbeitete: Dass die Eltern überzeugt sind, dass Kind wolle sie absichtlich wütend machen. "Das ist eine falsche Annahme", sagt Bresche. "Wir erleben immer wieder, dass gerade in bildungsnahen Familien grundlegende Kenntnisse darüber fehlen, zu was Kinder in welchem Alter überhaupt schon fähig sind."

Ob Eltern schlagen, hängt von Risikofaktoren ab

Überforderung – die Eltern sind vom Job gestresst und müssen die Familie quasi en passant mit erledigen – ist eine der Hauptursachen dafür, dass Eltern ihre eigenen Kinder schlagen, sagt die Sozialpädagogin und Politikwissenschaftlerin Kathinka Beckmann, Professorin für Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz.

Wer in einer Stresssituation tatsächlich zuschlägt, hänge aber von einer Reihe von Risikofaktoren ab: Wie stark vorbelastet sind die Eltern – also sind sie selbst in der Kindheit geschlagen worden, haben sie Probleme mit der Partnerbeziehung oder mit Krankheiten, Alkohol oder anderen Süchten? In welchem sozialen Umfeld leben sie – ist die Mutter etwa alleinerziehend, fehlt ein soziales Netz? Und: Welche Belastungsfaktoren bringt das Kind mit – ist es ein Schreikind, oder hat es eine Behinderung? "Einige dieser Faktoren kommen in jedem sozialen Milieu vor", sagt Beckmann. "Das erklärt, warum auch in jedem Milieu geschlagen wird."

Bundesweit, schätzen Soziologen, lebten rund 80.000 Kinder in "gewaltbedrohten Verhältnissen", müssten also davor bangen, geschlagen oder misshandelt zu . Wie viele davon aus privilegierten Elternhäusern stammen, ist nicht bekannt. Diese seien meist "kreativ" darin, drakonische Strafen zu entwickeln, die keine körperlichen Spuren hinterlassen, sagt Beckmann.

Nicht nur einmal seien ihr bei ihrer Forschungsarbeit Fälle begegnet, bei denen Eltern ihre Kinder die ganze Nacht über in kaltem Badewasser hätten sitzen lassen, als Strafe. Bisweilen sind es extreme Verhaltensweisen von Kindern, die darauf schließen lassen, dass sie zu Hause misshandelt oder extrem vernachlässigt werden. So wie der vierjährige Junge, dessen alleinerziehender Vater einen guten Job hatte, und der sich vermeintlich gut kümmerte. Übers Wochenende ließ er seinen Sohn aber regelmäßig ganz allein zu Hause. Der Junge fing, als Beckmann und ihre Kollegen ihn kennenlernten, Fliegen aus der Luft und aß sie. "Er war gewöhnt, oft tagelang nichts zu essen zu bekommen."

Es gebe Formen von Gewalt gegen Kinder, die vor allem in privilegierten Familien vorkämen, sagt Beckmann: die Wohlstandsvernachlässigung – auch wenn diese scheinbar mit körperlichen Misshandlungen wenig zu tun hat. Kinder, die nie von ihren Eltern ins Bett gebracht werden, sondern immer nur von Babysittern. Deren Mutter und Vater nie bei ihnen sind, wenn sie krank sind. Die gleichzeitig unter hohen Leistungsansprüchen stünden.

Der Druck in der Gesellschaft steigt

Nicht nur die Angst vor Jobverlust und Leistungsdruck führten in vielen Familien zu Gewalt gegen Kinder – auch der gesellschaftliche Druck, als Eltern erfolgreich zu sein, sei in den vergangenen beiden Jahrzehnten deutlich gestiegen, sagt Michael Mühlschlegel, seit 25 Jahren Kinderarzt im baden-württembergischen Lauffen am Neckar.

"Auf den Eltern lasten heute viel höhere Vorstellungen davon, was ihr Kind wann zu machen und zu leisten hat. Das fängt schon in der Krabbelgruppe an, wenn die Mütter vergleichen: Wie gut schläft das Kind? Kann es schon sitzen?" Dieser selbst gemachte Erwartungsdruck, sagt Mühlschlegel, führe häufig dazu, dass sich innerhalb von Familien Enttäuschungen, Frustration und Spannungen aufbauten. Dieser selbst gemachte Erwartungsdruck entlade sich paradoxerweise in einigen Familien dann in Form von Brutalität gegenüber den Kindern – und das, obwohl die Eltern sie doch optimal fördern wollten.

"Es kann gut sein, dass die Familien finanziell gut gestellt sind, die Kinder Tennis und Klavier spielen oder reiten gehen – und trotzdem Gewalt oder Erniedrigung erdulden oder miterleben müssen", sagt auch Sabine Böhm von der Frauenberatung Nürnberg für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen. Das Problem, sagt Böhm, sei gerade in privilegierten Haushalten häufig, dass die Gewalt ein Familiengeheimnis bleibe. "Da wird häufiger mit Einschüchterung gearbeitet: Wenn du etwas sagst, musst du am Ende noch ins Heim." In einer Akademikerfamilie wirke ein solches Stigma als Drohung weit mehr als in einer Familie aus einem Brennpunktviertel, wo jeder jemanden kennt, der schon vom Jugendamt in Obhut genommen wurde, sagen Kinderschutzexperten.

Bei Vorwürfen wird gleich der Anwalt beauftragt

Auch Barbara Mühlfeld, Kinderärztin im hessischen Bad Homburg, hat schon den Verdacht auf körperliche Gewalt in bildungsnahen Familien gehabt. Es gebe diese Eltern, sagt Mühlfeld, die schon in ihrer Praxis den Kindern drohten: Wenn du jetzt nicht spurst, weißt du, was dir passiert. "Solche Drohungen funktionieren natürlich nur dann, wenn sie in der Vergangenheit schon wahr gemacht wurden."

Mühlfeld und auch ihr Kollege Mühlschlegel sagen, sie sprechen die Eltern bei einem solchen Verdacht behutsam an. Das Problem bei gebildeten Eltern sei, dass sie sich aus solchen Vorwürfen oft elegant herauszuwinden verstünden. Oder, dass einige bei handfesten Vorwürfen gleich einen Anwalt beauftragten, um sich zur Wehr zu setzen, sagt Mühlfeld.

Am Ende liegt es oft auch am höheren Einkommen, dass gebildete Eltern sich besser als andere gegen den Vorwurf wehren können, ihr Kind geschlagen oder misshandelt zu haben – sei es gegenüber Kinderarzt, Jugendamt, Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die Buchautoren Tsokos und Etzold schildern das an einem Fall aus ihrer Arbeit als Gerichtsmediziner an der Berliner Charité: Die beiden begutachteten einen neun Monate alten Säugling, der ein Schütteltrauma erlitten hatte – eine der massivsten und lebensbedrohlichsten Formen von Kindesmisshandlung.

Die Eltern, beide Akademiker, ließen sich von einem befreundeten Ingenieur ein Gegengutachten erstellen. Dieser erklärte darin anhand einer technischen Skizze, das Baby müsse seinen Kopf in einem bestimmten Winkel gehalten haben, während es unglücklich vom Wickeltisch gefallen sei. Die Eltern führten als Argument auch ins Feld, sie hätten sich das Baby jahrelang gewünscht, sich sogar einer Fruchtbarkeitsbehandlung unterzogen. Am rechtsmedizinisch festgestellten Befund, so Tsokos und Etzold, änderte das natürlich nichts.

Trotzdem: Die Eltern wurden nicht bestraft, sondern bekamen ihr Baby zurück, mit leicht zu erfüllenden Auflagen.

Auch die kleine Sophie aus Berlin lebt wieder bei ihren Eltern, mit regelmäßigem Kontakt zum Jugendamt. Das Verfahren gegen ihren Vater läuft noch.

*Namen der Familien geändert

Quelle: Artikel in Die Welt

Was Eltern Kindern antun


AUS DEM SPIEGEL AUSGABE 29/2017

Eine Rechtsmedizinerin berichtet

Die Rechtsmedizinerin Dragana Seifert untersucht misshandelte Kinder. Sie sieht Brüche, Verbrennungen, Stiche. Die Täter sind meistens die Eltern. Ein Gespräch über Dinge, die man kaum aussprechen kann.

Von Barbara Hardinghaus und Maik Großekathöfer

Dragana Seifert ist Oberärztin am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums in Hamburg, und ihre Aufgabe sei "der Nachweis des Bösen", sagt sie. Des Bösen, das jemand einem Kind angetan hat.

Wohl kein Arzt in Deutschland sieht mehr Kinder, denen Gewalt zugefügt wurde, als sie. Im vergangenen Jahr hat Seifert 859 Kinder untersucht, bei denen der Verdacht bestand, der Vater, die Mutter oder eine dritte Person habe sie misshandelt, vernachlässigt, sexuell missbraucht. Seifert ist eine Expertin im Erkennen von Todesursachen - und damit im Grunde fehl am Platz. Aber Dragana Seifert ist der Überzeugung, es brauche für ihre Aufgabe den kühlen Blick der Forensikerin. Sie kann erkennen, ob ein Bluterguss tatsächlich die Folge eines Sturzes mit dem Fahrrad war, wie es die Eltern behaupten, oder ob er von einem Fausthieb herrührt. Die Kinder, die das Jugendamt zu ihr bringt, sind manchmal 17 Jahre alt, manchmal erst wenige Monate, meist aber im Vorschulalter.

SPIEGEL: Frau Seifert, was tun Eltern ihren Kindern an?

Seifert: Alles. Das Spektrum an Grausamkeiten sprengt jede Fantasie. Ich habe einen kleinen Jungen untersucht, er ging in die zweite Klasse. Die Mutter hatte ihm gegenüber null Emotionen, sie hatte nur Augen für ihren neuen Freund. Und dieser Freund hat den Jungen massiv misshandelt, seelisch und körperlich. Der Junge musste nachts auf einem Bein in der Ecke stehen, der Freund kam zwischendurch kontrollieren, ob er das auch tut. Und wehe, wenn nicht. Oder: Der Freund hat eine Zimmertür geöffnet und den Jungen über das Türblatt gehängt, sodass auf einer Seite der Tür die Beine runterhingen und auf der anderen Seite der Oberkörper. Eltern treten ihre Kinder, schlagen sie mit der Hand, mit einem Verlängerungskabel, mit einem Schuh. Wir sehen auch Stich- oder Schnittverletzungen, aber eher selten. Zu mir kommen Kinder mit Verbrühungen und Verbrennungen. Denen haben die Eltern die Hände in heißes Wasser gehalten. Ich nenne das Micky-Maus-Handschuhe, weil es aussieht, als hätten die Kinder Handschuhe an. Es kommt vor, dass Eltern ihr Kind zur Strafe auf die heiße Herdplatte setzen, weil es in die Hose gemacht hat.

SPIEGEL: Was verrät Ihnen Ihre Arbeit über den Menschen?

Seifert: Es zeigt mir, wozu der Mensch fähig ist. Ich blicke in seine Abgründe.

SPIEGEL: Hatten Sie heute schon einen Fall?

Seifert: Vorhin hatten wir ein 13-jähriges Mädchen hier. Die Eltern beschuldigten sich gegenseitig, es geschlagen zu haben. Das erleben wir oft.

Seiferts Handy klingelt, sie entschuldigt sich. "Ist es dringend? Bis wann sind Sie erreichbar?" Das Telefon ist immer an, 24 Stunden, am Wochenende, im Urlaub. Ihr Mann ist auch Arzt. Er und ihre Freunde sind schon daran gewöhnt, dass sie bei einem Abendessen einfach aufsteht, um ins Klinikum zu fahren wegen eines Notfalls.

Seifert: Bei 13-Jährigen kann ich vorsichtig fragen: Weißt du, warum du hier bist? Oder ich sage: Du bist hier, weil ich gehört habe, dass du irgendwo Schmerzen hast - darf ich die Stelle bitte sehen? Bei kleineren Kindern mache ich das natürlich nicht. Danach lasse ich das Kind erzählen, was es so macht, wo es wohnt, in welche Klasse es geht, was es gern in der Schule macht. So bekomme ich auch einen Eindruck, wo das Kind in seiner geistigen Entwicklung steht. Dann wird das Kind gewogen und gemessen. Wir schauen, ob es Verletzungen hat, erst im Gesicht, dann Hände, Nacken, Oberarme, Oberkörper und dann die Beine. Heute Morgen, bei diesem Mädchen, haben wir nichts gefunden - was nicht ausschließt, dass in der Vergangenheit etwas war.

Seit 2003 arbeitet Seifert am Institut für Rechtsmedizin in Hamburg, das damals schon eine Anlaufstelle für erwachsene Gewaltopfer betrieb. Seifert untersuchte viele Frauen, die ihr sagten, ihr Partner würde auch die Kinder schlagen. Sie fragte sich: Wo sind diese Kinder, wer kümmert sich um sie? 2005 gründete sie zusammen mit ihrem Chef Klaus Püschel das "Kinderkompetenzzentrum für die Untersuchung von Kindern und Jugendlichen beim Verdacht auf Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellen Missbrauch". Das Zentrum ist einzigartig in Deutschland, weil es Partner der Landesregierung ist. Ein Kooperationsvertrag mit der Sozialbehörde sieht seit Sommer 2014 vor, dass die Mitarbeiter des Jugendamts jeden Verdachtsfall bei Dragana Seifert vorstellen müssen. Jeden. So eine Regelung gibt es in keinem anderen Bundesland.

SPIEGEL: Woran erkennen Sie eine Misshandlung?

Seifert: Ich frage mich bei der Untersuchung: Kann das Kind sich die Verletzung selbst zugefügt haben? Misstrauisch werde ich bei Verletzungen im Mund, eingerissenem Lippenbändchen, verletzter Schleimhaut. Verdächtig sind Stellen hinter dem Ohr, eigentlich im ganzen Gesicht außer an Kinn und Nase, weil man da oft drauffällt. Dann betrachte ich innen liegende Körperpartien, die Innenseiten der Oberarme, der Beine. Und den Bauch natürlich - wie soll sich ein Kind eine Verletzung am Bauch zuziehen? Das Einzige, wo wir uns keine Sorgen machen bei Kindern, die laufen können, sind die Schienbeine. Die dürfen von oben bis unten blau sein. Ich achte auch genau auf den Blick eines Kindes.

SPIEGEL: Was verrät der Ihnen?

Seifert: Manche Kinder schauen mich mit starrer Wachsamkeit an, "frozen watchfulness" ist der Fachbegriff, gefrorene Aufmerksamkeit. Das ist typisch für misshandelte Kinder. Ich hatte hier in der vorigen Woche ein Mädchen, vier Jahre alt. Ich habe es angelächelt, woraufhin Kinder in der Regel zurücklächeln. Dieses Kind hat auch beim dritten Mal nicht gelächelt. Diese Kinder zucken zusammen, wenn sie eine schnelle Bewegung von mir beobachten. Diese Kinder machen sich unsichtbar, weil sie denken: Wenn ich unsichtbar bin, passiert mir nichts. Sie wollen keinen Laut von sich geben, weil sie fürchten, angeschrien zu werden. Sie wollen sich nicht bewegen, weil sie nicht wissen, ob sie sich in die falsche Richtung bewegen. Diese Kinder wollen Geister sein.

Die meisten Kinder bringt das Jugendamt am Montag vorbei, nach dem Wochenende, wenn die Lehrer in der Schule merken, ein Kind hat ein blaues Auge oder seltsame Striemen auf dem Arm. Auch am Freitag werden viele gebracht; das sind dann die Fälle, bei denen Kita-Betreuer oder Leute vom Jugendamt die ganze Woche mit sich gerungen haben, bis sie sicher sind, etwas unternehmen zu müssen.

Im Wartezimmer des Instituts liegen Legosteine und das Buch über die kleine Raupe Nimmersatt. Im Behandlungsraum baumelt ein Mobile mit Segelschiffen über dem Wickeltisch, ein großer brauner Teddybär sitzt in der Ecke, ein Stoff-Elch, ein Pinguin.

Nach der Untersuchung dürfen sich die Kinder etwas aussuchen, ein Pixi-Buch, ein paar Buntstifte. Es kommt vor, dass ein Kind Seifert umarmt, ihr einen Kuss gibt oder sagt: Ich möchte hierbleiben.

Einmal hat sie einen behinderten Jungen untersucht, der mit seiner Schwester und deren Freund in einem Bett schlafen musste. Das störte die beiden so sehr, dass sie den Jungen ständig bissen; 30 Wunden zählte Dragana Seifert. Der Junge war so dankbar für ihre Hilfe, dass er, kaum in der Lage zu laufen und zu sprechen, im Vorgarten des Instituts einen Strauß weißer Blumen für sie pflückte.

SPIEGEL: Fragen Sie die Kinder, wer sie misshandelt hat?

Seifert: Nein, das darf ich nicht.

SPIEGEL: Interessiert es Sie denn?

Seifert: Natürlich, aber ich muss meine Neugier zügeln.

SPIEGEL: Fällt es Ihnen schwer, bei den Untersuchungen der Kinder nicht emotional zu werden?

Seifert: Ich habe gelernt, empathisch, doch neutral zu sein. Sonst wäre ich keine gute Sachverständige. Ich bin nur glaubhaft, wenn ich kalt bin bis ins Herz. Und wenn ich nicht glaubhaft bin, helfe ich dem Kind nicht. Dass mich meine Arbeit innerlich bewegt, behalte ich möglichst für mich.

SPIEGEL: Was sind Anzeichen für eine Vernachlässigung?

Seifert: Ein Kind, das in seiner Entwicklung nicht gefördert wird, um das sich niemand sorgt, kann zu dünn sein, kann dreckig sein, die Zähne sind ungepflegt, der Po entzündet, weil niemand die Windeln wechselt. Vielleicht kann das Kind keine Farbe nennen oder nicht auf einem Bein hüpfen. Oder ich merke, das Kind ist nie draußen, es kann keinen Ball fangen. Was ich oft sehe: viel zu kleine Schuhe. Die Kinder laufen komisch, ich ziehe ihnen die Schuhe aus, und dann erkenne ich, dass die Zehen eingequetscht waren.

Auslöser der Zusammenarbeit des Zentrums mit dem Senat war der Tod der dreijährigen Yamur im Jahr 2013. Die Mutter lebte in einer Obdachlosenunterkunft, der Vater war ein vorbestrafter Schläger. Das Mädchen kam kurz nach der Geburt zu einer Pflegefamilie, die Eltern behielten jedoch das Sorgerecht. Nach gut zwei Jahren, kam Yamur zurück zu ihren Eltern.

Am 18. Dezember 2013 starb das Kind an inneren Blutungen nach einem Leberriss. Bei der Obduktion stellten die Ärzte Verletzungen weiterer Organe und des Gehirns fest, einen schlecht verheilten Bruch des linken Arms, Brandnarben und über 80 Hämatome. Landesweit erregte der Fall des Mädchens große Aufmerksamkeit. Nach Michelle (2004), Jessica (2005), Lara Mia (2009) und Chantal (2012) war Yamur das fünfte Hamburger Kind innerhalb von zehn Jahren, dessen gewaltsamer Tod auch auf Fehler von Behörden zurückzuführen war. Die Partnerschaft des Kinderkompetenzzentrums mit dem Senat hat dazu geführt, dass Dragana Seifert dreimal so viele Kinder untersucht wie zuvor.

SPIEGEL: Welche Erinnerungen haben Sie an Yamur?

Seifert: Ich habe das Mädchen untersucht, als es noch lebte. Yamur hatte einen traurigen, resignierten Blick. Ich werde sie bis zum Ende meines Lebens vor Augen haben. Sie hatte ein Schädel-Hirn-Trauma und einen Riss in der Bauchspeicheldrüse. Wir haben Anzeige erstattet gegen unbekannt, nur das dürfen wir. Und wir haben geglaubt, dass wir damit alles getan haben, was nötig ist.

SPIEGEL: Welche Eltern misshandeln ihre Kinder eher als andere? Jeder Vater und jede Mutter kennt diesen Moment: Das Baby hält nicht still beim Wickeln, man packt es fester, und dann ist da diese Millisekunde, in der ein zu festes Zugreifen gar nicht mehr so weit entfernt ist.

Seifert: Wir können bestätigen, was Studien in vielen Ländern zeigen: Je geringer die Bildung der Eltern, je weniger wirtschaftliche Möglichkeiten sie haben, desto größer ist das Risiko, dass sie ihr Kind misshandeln. Es sind drogenabhängige Eltern, sozial verarmte Eltern, junge Eltern und Alleinerziehende, die mit dem Kind überfordert sind. Die alles tun, damit es ruhig ist. Ich habe zwei Geschwisterkinder untersucht, fünf Jahre alt, die waren aufgefallen, weil sie nicht laufen konnten, nicht sprechen. Eine Blutprobe hat ergeben, dass sie unter Valium standen. Wir hatten ein Kleinkind hier, das hatte 1,3 Promille, weil der Babybrei mit Wodka gemischt war. Es gibt Menschen, die überzeugt davon sind, dass sie das Recht haben, ihre Kinder zu schlagen. Dann gibt es Eltern, die selbst geschlagen wurden, als sie klein waren. Für sie ist es selbstverständlich, ein Verhaltensmuster, das sie als Kind erlernt haben, bei ihrem Sohn oder ihrer Tochter als Erziehungsmaßnahme anzuwenden. Aus Gewaltopfern werden häufig Gewalttäter.

SPIEGEL: Kindesmisshandlung ist also vor allem ein Unterschichtenphänomen?

Seifert: Oh, nein. Die Privilegierten unserer Gesellschaft misshandeln ihre Kinder auch, nur anders, perfider.

SPIEGEL: Wie?

Seifert: Mit seelischer Grausamkeit. Durch Liebesentzug. Verachtung. Ignorieren. Beleidigen. Einsperren. Öffentliches Heruntermachen. Ich erinnere mich an ein Mädchen, dem immer versprochen wurde, es dürfe seinen Geburtstag groß feiern. Dann ist die Kleine fünf Minuten zu spät nach Hause gekommen oder hat eine Zwei statt einer Eins in Mathe geschrieben, und dann wurde ihr die Feier verboten. Aber nicht an dem Tag, an dem es passiert ist, sondern erst kurz vor dem Geburtstag, als sie die Einladungen längst in der Schule verteilt hatte. Sie musste also am nächsten Morgen allen sagen, dass sie ein böses Mädchen sei und deshalb nicht feiern dürfe.

SPIEGEL: Wie landet so ein Mädchen bei Ihnen?

Seifert: Allein deshalb nicht. Aber das Mädchen wurde auch geschlagen, mit einer Peitsche. Alle in der Familie waren Reiter.

SPIEGEL: Dann bleiben Kinder, die ausschließlich an psychischer Gewalt leiden, bei Ihnen unter dem Radar?

Seifert: Ja, leider, wenn sie nicht anfangen, sich selbst zu verletzen, also zu ritzen oder mit dem Kopf gegen die Wand zu schlagen. Das tun sie oft.

Kinder, die misshandelt werden, gehen nicht selbst zur Polizei. Jemand muss auf sie aufmerksam werden. Noch nie haben die Jugendämter häufiger geprüft, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist, als heute. 2015 bearbeiteten sie in ganz Deutschland rund 129.000 Verfahren, gut 22.000 mehr als noch drei Jahre zuvor. Es kommen auch mehr Kinder in Obhut, weil ihre Eltern überfordert sind. 2008 waren es 31.154 Kinder, zuletzt 35.336. Auf den ersten Blick sieht es so aus, als seien in Deutschland in den vergangenen Jahren mehr Kinder misshandelt worden als früher. Wahrscheinlicher aber ist, dass nur mehr Fälle bekannt geworden sind. Offenbar sieht die Bevölkerung genauer hin, die staatlichen Institutionen kümmern sich intensiver. Meistens macht die Polizei, ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, aber auch von Bekannten, Nachbarn, Schulen, Kindertagesstätten kommen Hinweise. Wie viele Kinder Opfer von Gewalt werden, weiß niemand genau. Dragana Seifert schätzt, dass auf jeden Fall, den sie untersucht, mindestens einer kommt, der ihr verborgen bleibt, etwa weil er fälschlicherweise als Unfall ohne Fremdverschulden verbucht wird. Andere Kollegen vermuten, die Dunkelziffer sei noch viel höher.

Seifert: Ein Erwachsener muss in der Lage sein, einem Kind zu erklären, was gut ist und was schlecht, was es darf und was nicht, ohne es anzuschreien, ohne ihm zu drohen, ohne es zu schlagen. Schon der Klaps auf den Hintern ist nicht okay. Schon Anschreien ist für mich nicht akzeptabel.

Über viele Jahrhunderte hinweg galten Kinder als Besitz ihrer Eltern, und es hatte niemanden zu interessieren, wie sie behandelt wurden. Der Sozialhistoriker Lloyd deMause hat es so formuliert: "Die Historie der Kindheit ist ein Albtraum, aus dem wir gerade erst erwachen. Je weiter wir in der Geschichte zurückgehen, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder getötet, ausgesetzt, geschlagen, gequält und sexuell missbraucht wurden."

Bis in die Siebzigerjahre galt in der Bundesrepublik das Züchtigungsrecht für Lehrkräfte an Schulen, und noch in den Neunzigerjahren fand das ganze Arsenal der schwarzen Pädagogik Anwendung in fast allen deutschen Kinderzimmern. 1992 gaben 81 Prozent der Eltern ihren Kindern Ohrfeigen, 41 Prozent schlugen sie mit einem Stock, 31 Prozent prügelten sie so, dass sie einen Bluterguss bekamen. Bis 2002 waren diese Werte auf 69, 5 und 3 Prozent gesunken. Was auch damit zu tun haben mag, dass Kinder in Deutschland seit dem Jahr 2000 das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben.

"Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig", heißt es in Paragraf 1631, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Wer dagegen verstößt, kann wegen Körperverletzung verfolgt werden.

SPIEGEL: Gibt es heute Fälle, die es früher nicht gab?

Seifert: Die Bösartigkeit des Menschen verändert sich nicht, falls Sie das meinen. Wir erleben aber in letzter Zeit häufiger, dass Eltern ihre Kinder vernachlässigen, weil sie computersüchtig sind. Das gab es vor ein paar Jahren noch nicht. Ich hatte Kinder hier, die waren unterernährt, waren kotverschmiert, weil ihre Eltern nachts vorm Computer gesessen und gegen irgendjemanden aus Japan gespielt haben. Ein Vater hat seinen drei Monate alten Sohn heftig geschüttelt, weil ihn genervt hatte, dass das Kind nicht einschlafen wollte. Der Vater hatte Sorge, den Level zu verlieren, den er sich am Computer erspielt hatte. Das Kind ist jetzt schwerstbehindert, es vegetiert nur noch vor sich hin.

SPIEGEL: Versuchen die Eltern, die Misshandlung zu verbergen?

Seifert: Ich habe mal zwei Mädchen untersucht, die waren beide geschminkt und als Eisprinzessin verkleidet, mit Kleidchen und Diadem. Wir haben sie abgeschminkt und dann gesehen, dass ihre Gesichter übersät waren mit Hämatomen.

SPIEGEL: Welche Ausreden lassen sich die Eltern einfallen?

Seifert: Die Kinder sind gegen den Schrank gelaufen, haben gespielt und sich verletzt, der Hund hat das Kind verletzt, sie sind vom Klettergerüst, vom Fahrrad gefallen.

SPIEGEL: Sie arbeiten stets gemeinsam mit einer Kinderärztin. Warum?

Seifert: Weil nur so richtiger Kinderschutz möglich ist. Ein Rechtsmediziner guckt die Kinder anders an als ein Kinderarzt, wir sind unterschiedlich ausgebildet.

SPIEGEL: Was kann ein Kinderarzt, was Sie nicht können?

Seifert: Ich kann erahnen, dass ein Kind in seiner Entwicklung verzögert ist, die Kinderärztin kann es belegen. Und sie kann die Folgen von mangelnder gesundheitlicher Fürsorge viel besser erkennen als ich.

SPIEGEL: Und was können Sie, was ein Kinderarzt nicht kann?

Seifert: Mein Job ist es, misstrauisch zu sein. Wenn ich ein Hämatom sehe und man mir erzählt, das Kind sei gestolpert und auf einen Stein gefallen, dann frage ich mich: Kann das sein? Passt die Form des Hämatoms zu einem Stein?

SPIEGEL: Sie glauben erst mal nichts.

Seifert: Richtig. Kinderärzte denken anders als Rechtsmediziner, sie sprechen anders, sie tragen keinen weißen Kittel. Die meisten Kinderärzte sind vertrauend und nett. Ich merke das auch hier: Wenn wir mit den Eltern reden, dann fliegen der Kinderärztin die Herzen der Eltern zu, mir nicht.

Im vergangenen Jahr hat Dragana Seifert 30-mal ihre ärztliche Schweigepflicht gebrochen und eine Anzeige erstattet. Einen rechtfertigenden Notstand hat sie etwa im Fall eines sieben Monate alten Säuglings geltend gemacht, bei dem sie 13 Frakturen am gesamten Körper, auch am Kopf, feststellte.

In den USA ist jeder Arzt gesetzlich verpflichtet, die Polizei einzuschalten, wenn der Verdacht auf eine Kindesmisshandlung besteht. In Österreich muss ein Arzt im Verdachtsfall "zum Wohl des Minderjährigen" reagieren.

In Deutschland ist kein Arzt gezwungen, entsprechend zu handeln, eine Meldepflicht gibt es nicht. Es gibt auch keine einheitliche Regelung, wie das Jugendamt beim Verdacht auf Kindesmisshandlung vorzugehen hat, die Rolle der Rechtsmedizin ist von Stadt zu Stadt verschieden.

SPIEGEL: Was muss geschehen, damit in Deutschland mehr misshandelten Kindern geholfen werden kann?

Seifert: Ich wünsche mir, dass das Jugendamt manchmal früher die Geduld mit einer Familie verliert, sich des Kindes annimmt.

SPIEGEL: Man weiß aber doch, wie schwer es für ein Kind ist, von seinen Eltern getrennt zu sein.

Seifert: Mein Ziel ist es nicht, dass die Kinder grundsätzlich aus der Familie genommen werden. Ich möchte, dass die Familien stärker damit konfrontiert werden, dass sie Hilfe benötigen. Das ist ein Unterschied. Ein Problem ist die Familienhilfe. Sie solidarisiert sich zu häufig mit den Eltern. Das stört mich. Die Familienhilfe sollte auf jede Verletzung reagieren, die verdächtig erscheint, aber ganz oft glaubt sie den Erklärungen der Eltern. Ich frage mich, warum. Die Familienhilfe muss verstehen: Sie ist für die Kinder da, nicht für die Eltern.

SPIEGEL: Sie sind selbst Mutter - welche Rolle spielt das in Ihrem Beruf?

Seifert: Das spielt sicher eine Rolle, weil ich weiß, was Mutterliebe bedeutet. Ich denke, dass mein Mutterinstinkt, das Verlangen, mein Kind zu schützen, der stärkste Instinkt ist, den ich besitze. Für mein Kind würde ich alles tun. Für mich ist das unbegreiflich: Eine Mutter duldet, dass ihr Kind vom Freund geschlagen wird, nur weil er hübsch ist und jung, und sie ihn nicht verlieren will.

Dragana Seifert obduzierte früher in der Schweiz am Institut für Pathologie in Bern und am Gerichtlich-Medizinischen Institut in Basel Leichen, was einfacher gewesen sei, sagt sie, weil sie die Leichen schnell wieder vergessen habe. Die Kinder vergisst sie nicht.

SPIEGEL: Gibt es einen Fall, der Sie bis heute beschäftigt?

Seifert: Ein Satz, den ich meinen Studenten bei Vorlesungen mit auf den Weg gebe, lautet: In der Hand jedes Arztes liegt die Zukunft und das Schicksal eines Kindes. Ich meine das nicht pathetisch, sondern ernst. Dieser Satz ist mein Credo. Dazu passt ein Fall, der mich nachhaltig erschüttert hat.

SPIEGEL: Worum ging es?

Seifert: Ein Kind lebt zusammen mit Mutter und Stiefvater - die klassische Konstellation. Die Mutter bringt das Kind - wieder klassisch - an einem Sonntagabend in die Notaufnahme eines sehr großen Krankenhauses in Norddeutschland. Sie sagt bei der Anmeldung: Die Ohren meiner Tochter sind geschwollen, sie hat Schmerzen, ich hätte gern eine Salbe. Der HNO-Arzt kommt, er hat es natürlich eilig, er verschreibt eine Salbe und macht sich keine Gedanken.

SPIEGEL: Hat er sich das Kind angeschaut?

Seifert: Eben nicht. Zwei Tage später, und das ist wirklich eine unglaubliche Geschichte, spazieren Mutter und Tochter am Hamburger Hafen an einem türkischen Gemüsehändler vorbei. Dieser Mann hat kein Abitur, kein Studium, aber er hat selbst vier Kinder und einen gesunden Menschenverstand. Er sieht das Mädchen neben seiner Mutter laufen und denkt: ein Kind mit seltsamen blauen Ohren, das so eingeschüchtert guckt - da stimmt was nicht. Er ruft die Polizei, die Polizei bringt das Kind zu uns. Es war einer der schlimmsten Fälle meiner Karriere. Ich traue mich nie, den Studenten alle Fotos von dem Kind zu zeigen, sonst laufen die mir weg.

SPIEGEL: Was hat man dem Mädchen angetan?

Seifert: Wir haben bei dem Kind 35 Bissverletzungen am ganzen Körper gezählt, von oben bis unten. Und was einen Rechtsmediziner sofort nervös werden lässt: Es hatte Bisse rund um die Brust. Als ich das gesehen habe, dachte ich: Bitte nicht! Das Mädchen war fünf Jahre alt. Wir haben dann festgestellt, dass es schwer sexuell missbraucht worden ist, mit Verletzungen. Das Kind war auf eine Weise vernachlässigt worden, wie man es sich kaum vorstellen kann. Wir haben es in den Computertomografen geschickt, weil wir Angst hatten, es könnte auch eine Hirnverletzung haben, das Mädchen hat nämlich nicht gesprochen. Den Fall kann ich nicht vergessen, weil die Medizin versagt hat.

SPIEGEL: Was hätte der Arzt in der Notaufnahme sehen müssen?

Seifert: Das Mädchen hatte deformierte Ohren, Blumenkohlohren, wie man sie von Ringern kennt. Ich erwarte, dass ein HNO-Arzt das sieht und nicht für normal hält. Der Stiefvater ist verurteilt worden, sechs Jahre Gefängnis. Das Kind hat einen Monat im UKE verbracht, wir konnten nur über Zeichnungen mit ihm kommunizieren. Es ist dann in eine spezielle Einrichtung für schwer misshandelte Kinder verlegt worden.

SPIEGEL: Welche Lehren kann man aus diesem Fall ziehen?

Seifert: Ich bilde Kollegen in der Notaufnahme weiter, und ich sage ihnen jedes Mal: Bitte, bitte, bitte denkt daran, die Eltern werden von weit her zu euch kommen, weil sie irgendwo anders schon verbrannte Erde hinterlassen haben. Sie werden kommen, wenn die jungen, unerfahrenen Ärzte Dienst haben. Sie werden kommen, wenn die Notaufnahme überfüllt ist. Ich sage: Bitte ruft uns an, uns und das Jugendamt - lieber einmal zu oft anrufen als einmal zu wenig. Wissen Sie, wir können für so ein Kind tun, was wir wollen, aber ungeschehen machen, was ihm widerfahren ist, können wir nicht. Aber wir können dafür sorgen, dass die unmittelbare Qual ein Ende hat.


SPIEGEL: Frau Seifert, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.


„In Deutschland sterben Kinder für Geld“

Deutsche Behörden schützen Kinder nicht ausreichend vor Gewalt, sagt Michael Tsokos, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der Berliner Charité. Im Interview sagt er, was sich seiner Meinung nach ändern muss.

Michael Tsokos erhebt in seinem neuen Buch „Deutschland misshandelt seine Kinder“, das er gemeinsam mit seiner Kollegin Saskia Guddat geschrieben hat, schwere Vorwürfe. Sozialarbeitern, Ärzten und Richtern wirft er systematisches Versagen vor, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche vor Gewalt in der Familie zu beschützen oder Misshandlungsfälle zu ahnden. Eine „Kultur des Täterschutzes“ will er in Deutschland ausgemacht haben.

Herr Tsokos, Sie haben zuletzt bundesweit mit der vermeintlichen Entdeckung von Rosa Luxemburgs Leichnam im Keller der Charité für Schlagzeilen gesorgt. Wie kommen Sie jetzt auf das Thema Kindesmisshandlung?

Dieses Thema begleitet mich seit fast 20 Jahren. Als ich in Hamburg in der Rechtsmedizin angefangen habe zu arbeiten, sind mir die ersten Fälle untergekommen und ich dachte: Das ist ja furchtbar, aber das sind Einzelfälle. Aber es hat sich in der Praxis gezeigt: Es sind keine Einzelfälle, sie haben sich mit grausamer Regelmäßigkeit wiederholt. Und alle Fälle gleichen sich. Sie bekommen ja nur die prominenten mit, über die die Presse berichtet. Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs, es gibt weitere Fälle, bei denen würden Ihnen die Haare zu Berge stehen, wenn Sie wüssten, was da ablief. Ich habe mir gedacht, ich kann nicht länger warten und muss das völlige Versagen des Systems und des Staates aufzeigen.

Was werfen Sie dem Staat vor?

Die Idee unseres Kinderschutzsystems an sich ist gut. Der Staat kann nicht alles übernehmen, sondern überwacht. Die tägliche Arbeit dagegen wird outgesourct an Träger, die damit Geld verdienen. Aber das System ist einseitig und überaltert. Es schützt die Täter. Denn es geht davon aus, dass die Eltern die Familie sind und nicht die Kinder. Die Träger verdienen nur Geld, solange die Kinder in den Familien sind, also in den Händen ihrer Peiniger. Sie aus der Familie herauszunehmen, gilt als ultima ratio. Mit diesem System verdienen die Träger, auch kirchliche wie die Caritas, Millionen. In Deutschland sterben die Kinder für Geld.

Von wie vielen Fällen sprechen wir?

In Deutschland sterben drei Kinder pro Woche an ihren Misshandlungen. 200.000 Fälle im Jahr hat mir der Kinderschutzbund bestätigt. Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer. Die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern steigt in Deutschland jedes Jahr im zweistelligen Prozentbereich.

Dann könnte man ja argumentieren, dass der Kinderschutz greift.

Dann müsste aber auch die Zahl der getöteten Kinder abnehmen. Laut Polizei bleiben die Todesfälle durch Misshandlung allerdings auf einem konstant hohen Niveau. In der Prävention funktioniert wenig.

Sie sind Rechtsmediziner. Dann kommen Sie doch eigentlich erst hinzu, wenn es buchstäblich zu spät ist.

Da haben Sie Recht. Aber so nah dran wie wir ist niemand. Wir sehen das tote Kind, wir lesen in seiner Akte die Vorgeschichte, wir sitzen als Sachverständige vor Gericht. Wir sind also an allen Schnittstellen beteiligt. Und immer öfter werden wir bei überlebenden Kindern hinzugezogen, die blind sind, halbseitig gelähmt, die nie zur Schule gehen werden, da sie auf dem Entwicklungsstand eines Säuglings stehengeblieben sind. Alles, weil sie heftig geschüttelt wurden.

In Ihrem Buch stellen Sie die These auf, aus den Vornamen der Kinder ließe sich ihr Gefährdungspotenzial ablesen. Die Täter rechnen Sie der „Generation Kevin“ zu. Klingt etwas nach Vorurteil.

Das ist natürlich überspitzt formuliert und bewusst verallgemeinert. Kevin war vor 20 Jahren durch den Film „Kevin allein zu Haus“ ein Modename. Das heißt, früher hießen die Opfer Kevin. Und diese Opfer von damals sind die Täter von heute. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass nicht Max, Anton und Julius bei mir auf dem Tisch landen, sondern Kinder mit spinnerten amerikanischen Vornamen wie Jayden oder Tyler Reese, die auf ein bestimmtes soziales Niveau hindeuten.

Ein Malte oder Maximilian sind Ihnen nicht untergekommen?

Sehr selten. Was nicht bedeutet, dass im Akademikermilieu nicht geprügelt wird. Dort aber eher auf Körperstellen, an denen man es nicht sofort sieht. Oder es wird durch seelische Grausamkeit wie Ignorieren misshandelt. Aber dieses Thema haben wir genau wie den sexuellen Missbrauch im Buch bewusst ausgeklammert.

Stimmt Ihr pauschales Urteil überhaupt: Wer früher Opfer war, der wird später Täter?

Es gibt Gewaltstudien, die wir zu Rate gezogen haben, die besagen, wer Kinder misshandelt, wurde früher auch als Kind misshandelt.

An Ihrem Buch gibt es bereits viel Kritik. Der Deutsche Richterbund, der Kinderschutzbund, selbst die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin halten Ihr Buch für populistisch.

Das Buch ist gerade erst erschienen, ich bezweifle, dass es alle, die sich dazu äußern, gelesen haben. Dass sich der Richterbund darüber aufregt, ist klar. Die Justiz versagt ja auch gehörig. Und den Präsidenten der Gesellschaft für Rechtsmedizin würde ich gerne fragen, ob er denn in den letzten Jahren noch in der Praxis tätig war oder nur hinter dem Schreibtisch gesessen hat.

Aber populistische Thesen stellen Sie schon auf. Etwa, dass Kindesmisshandler geisteskranke Serientäter seien, Sie sprechen auch vom „Säuglingsmassaker“.

Natürlich ist das Buch auch populistisch. Allein der Titel ist bewusst provokant gewählt. Aber da steckt keine Werbestrategie hinter. Wir möchten eine Debatte anregen. Die Verantwortlichen sollen sich stellen. Wir reden über nichts weniger als die Würde unserer Gesellschaft. Allein aus purem Egoismus sollten wir dieses Thema nicht länger ignorieren. Wir züchten uns eine Generation von Gewalttätern heran, die wir irgendwann nicht mehr in den Griff bekommen.

Gegenüber diesen Gewalttätern fordern Sie „Null Toleranz“. Was genau soll das denn bedeuten?

Ich kenne aus meinen 20 Jahren Praxis nur einen Fall, in dem Eltern wegen Mordes verurteilt wurden. Ansonsten kenne ich fast nur Freisprüche und erlebe im Gerichtssaal, wie Kinder ihren Peinigern zurückgegeben werden. Die Justiz muss sich intensiv mit den Verantwortlichen auseinandersetzen und genau schauen, wer an welcher Stelle involviert war und wie versagt hat. Denn im Moment haben wir eine Kultur des Wegschauens.

Die neue Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat bereits eine „Kultur des Hinschauens“ gefordert.

Was soll das denn sein? Das ist eine hohle Floskel, purer Zynismus. Wir brauchen eine Kultur des Handelns und nicht des Täterschutzes. Wir brauchen jetzt den Druck auf die Politiker.

Man merkt, dass Sie als fünffachen Vater dieses Thema besonders bewegt.

Zum ersten Mal in meiner beruflichen Laufbahn nimmt mich ein Thema mit. Und es wird mit jedem toten Kind schwieriger. Ich bin es einfach leid, dass alle alles richtig gemacht haben wollen. Jeder dieser Fälle hat irgendwie Spuren bei mir hinterlassen. Es ist nicht so, dass ich ein psychisches Wrack bin. Aber mir ist jeder Fall in Erinnerung geblieben.

Welcher Fall hat Sie besonders mitgenommen?

Der von Nadine Küstritz, die offiziell an Lungenentzündung gestorben ist. Sie lag bereits zwei Tage sterbend zu Hause. Nach ihrem Tod bin ich in die Wohnung der Eltern und habe ihre fünf Geschwister untersucht. Sie wiesen allesamt Spuren von Misshandlung auf. In der Wohnung waren die Fenster mit schwarzen Tüchern verhangen, die Kinder mussten auf den nackten Lattenrosten schlafen, die mit Kot verschmiert waren. Der Vater war Pfleger und hat die Kinder immer mit Medikamenten betäubt, wenn die Betreuerin vom Jugendamt kam. Die war völlig entsetzt nach Nadines Tod, weil sie das Kind noch zwei Tage zuvor quietschlebendig herumspringen gesehen hatte. Aber die Eltern hatten ihr stets eine andere Tochter vorgeführt. Nadine hatte Klumpfüße und konnte gar nicht laufen. Sie sehen also, diese spezielle Klientel ist mit allen Wassern gewaschen, die lässt sich von gar nichts beeindrucken. Es wird belogen, betrogen und vorgetäuscht. Wir müssen uns von dem Gedanken trennen, dass wir es mit empathischen Menschen zu tun haben.

Interview: Arne Leyenberg


http://www.fr-online.de/panorama/kindesmisshandlung--in-deutschland-sterben-kinder-fuer-geld-,1472782,26086030.html


Ja. ->

"Je mehr Kinder bei uns und weltweit vernachlässigt, geschlagen, gedemütigt werden und in Hoffnungslosigkeit und Hass abgleiten, desto höher ist das destruktive Potential in unserem eigenen Land und weltweit. Vor diesem Hintergrund ist Kinderschutz zu einer Frage des Überlebens geworden. Weltweiter Kinderschutz ist der Königsweg zur Prävention nicht nur von seelischem Leid, sondern auch von Kriminalität, Militarismus und Terrorismus. Er sichert die Demokratie und den friedlichen kulturellen und ökonomischen Austausch. Unsere gesamte Kreativität und Entschlossenheit ist gefragt, dies zu realisieren. Wenn wir alle dies wollten in einem einzigartigen solidarischen Akt, hätten wir dafür auch das Wissen und die Mittel." (Prof. Dr. med. Peter Riedesser)

Kann man es noch klarer ausdrücken?


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